Standortbezogenes Förderkonzept
Seit dem Schuljahr 2005/06 ist für alle Schulen die Erstellung eines standortbezogenes Förderkonzept verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Schulunterrichts- und Schulorganisationsgesetz.
Die Berufsschule Eisenstadt hat nach eingehender Diskussion mit den Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern ein derartiges im Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen.
Das Förderkonzept der Berufsschule Eisenstadt finden Sie hier.