Schülerinnen und Schüler, die mehr als die Hälfte der Lehrzeit zurückgelegt haben und eine Begründung für die Lösung des Lehrverhältnisses vorliegt, können nach § 21 Schulzeitgesetz um Schulbesuch ansuchen. Diesem Ansuchen ist eine Verpflichtungserklärung beizufügen.
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Ansuchen Aufnahme nach § 21 Schulzeitges
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Schülerinnen und Schüler, die kein Lehrverhältnis haben oder in einem anderen Bundesland eingeschult sind können um Aufnahme in die Berufsschule Eisenstadt ansuchen. Eine Verpflichtungserklärung ist dem Ansuchen beizufügen.
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Ansuchen sprengelfremder oder außerorden
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Schülerinnen und Schüler nach § 21 Schulzeitgesetz, sprengelfremde und außerordentliche Schülerinnen bzw. Schüler müssen eine Verpflichtserklärung beibringen.
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Verpflichtungserklärung.pdf
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Formular für Unterrichtsfreistellungen bis zu einem Tag. Freistellungen über einen Tag bedürfen eines schriftlichen Ansuchens.
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Ansuchen_Unterrichtsfreistellung.pdf
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Berufsschule Eisenstadt
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7000 Eisenstadt

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